Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
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Offerten gelten, sofern nicht anders vereinbart, als freibleibend und unter Vorbehalt
des Zwischenverkaufs.
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Bestellungen sind immer möglichst genau nach den Bezeichnungen unserer Artikel aufzugeben.
Durch seinen Auftrag erklärt sich der Kunde mit unseren Verkaufsbedingungen einverstanden.
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Lieferverträge kommen zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen oder durch
Lieferung der Ware ausführen.
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Preise verstehen sich rein netto, in Schweizer Franken exkl. MwSt. Auslandlieferungen
können auf Wunsch in EURO oder USD verrechnet werden.
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Lieferungen per DPD in der Schweiz im Bestellwert ab CHF 300.00 werden ohne Verrechnung
oder Versandkosten ausgeführt. Für Bestellungen ab CHF 100.00 bis 300.00 wird ein
Versandkostenanteil von CHF 8.00 berechnet. Für Lieferungen unter CHF 100.00 wird
ein pauschaler Kleinmengenzuschlag (inkl. Porto und Verpackung) von CHF 15.00 erhoben.
Für Nachnahmen, Express- Camion und Bahntransporte werden die entsprechenden Mehrkosten
dem Käufer verrechnet.
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Schadenersatzansprüche wegen Beschädigung oder Verlust während des Transportes sowie
deren Folgen sind ausgeschlossen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
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Rücknahmen käuflich erworbener Waren zur Gutschrift oder zum Umtausch sind grundsätzlich
nicht möglich. Abweichungen dieser Regelung bedürfen unserer vorherigen schriftlichen
Einverständniserklärung.
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Reklamationen und Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt an die Medic Service
AG bekannt zu geben. Bei begründeter Beanstandung können wir nach Wahl entweder einwandfreie
Ware nachliefern oder den Kaufpreis vergüten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
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Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu begleichen.
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Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Die Medic Service AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt
im zuständigen Register eintragen zu lassen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware an dritte zu verpfänden.
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Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz unserer Gesellschaft. Die Medic Service AG ist jedoch
berechtigt den Käufer an dessen Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Medic Service AG, Tagelswangen, Januar 2011